Im Landkreis Emsland entfällt ab Donnerstag (27.05.2021) die Testpflicht im Einzelhandel. Wie die Kreisverwaltung mitteilt, ist laut einer Änderungsverordnung des Landes Niedersachsens bei einer längerfristigen Inzidenz unter 50 kein negativer Corona-Schnelltest für das Einkaufen im Einzelhandel nötig. Das Emsland habe entsprechend der Daten des Robert-Koch-Institutes nun fünf Tage in Folge den Inzidenzwert von 50 unterschritten. Eine Aufhebung der Testpflicht könne demnach am übernächsten Tag erfolgen. Der Landkreis Emsland stellt die Unterschreitung des Inzidenzwertes morgen per öffentlicher Allgemeinverfügung fest. Diese tritt dann wiederum am Donnerstag in Kraft. Die Maskenpflicht im Einzelhandel bleibt unabhängig von der Inzidenz bestehen.
Symbolbild