Allgemeine Aufstallungspflicht endet im Emsland voraussichtlich Ende Mai

Die Aufstallungspflicht für Geflügel im Emsland endet voraussichtlich noch in diesem Monat. Das hat der Landkreis Emsland mitgeteilt. Den letzten Ausbruch der Geflügelpest hat der Landkreis in einer Putenhaltung am 12. Mai festgestellt. Tritt 21 Tage nach der Reinigung des betroffenen Betriebes kein neuer Fall auf, kann der Sperrbezirk aufgehoben werden. Das Gebiet wird laut Landkreis dann Teil des Beobachtungsgebietes, das frühestens nach 30 Tagen aufgehoben werden kann. Nach Pfingsten werde der Landkreis die dafür notwendigen Untersuchungen einleiten. Im Beobachtungsgebiet bleibt die Aufstallungspflicht bestehen. Für das restliche Kreisgebiet könne die Anordnung dann aber mit Ablauf des Monats aufgehoben werden, heißt es in der Mitteilung weiter.

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