In der Grafschaft Bentheim gilt ab Freitag, 21. Mai, eine neue Allgemeinverfügung. Das teilt der Landkreis Grafschaft Bentheim in einer Pressemitteilung mit. Da der Inzidenzwert seit fünf Werktagen unter 100 liegt, können Lockerungen in Kraft treten und die Bundesnotbremse wird aufgehoben. Ab Freitag, den 21. Mai ab 0 Uhr ist die nächtliche Ausgangssperre aufgehoben. Geschäfte, die über die Grundversorgung hinausgehen, können wieder öffnen. Unter anderem Einrichtungen wie Gedenkstätten, Zoos, Tierparks, botanische Gärten, Autokinos oder Minigolfanlagen dürfen unter bestimmten Voraussetzungen öffnen. Unter freiem Himmel ist Mannschaftssport möglich. Spiele gegen wechselnde andere Mannschaften sind jedoch nicht erlaubt. Beherbergungsbetriebe dürfen wieder öffnen. Gäste müssen jedoch mindestens zweimal pro Woche einen negativen Corona-Test nachweisen.
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Symbolbild