Die Aufstallungspflicht zum Schutz vor einer Einschleppung der Geflügelpest in Haus- und Nutzgeflügelhaltungen wird in der Grafschaft Bentheim morgen (Freitag, 21.5.) aufgehoben. Das hat der Landkreis heute mitgeteilt. Angeordnet worden war das Aufstallungsgebot in der Grafschaft in einer tierseuchenbehördlichen Allgemeinverfügung am 13. November vergangenen Jahres.