Testpflicht für Erntehelfer ab dem kommenden Montag

Landwirtschaftliche Betriebe müssen in den Landkreisen Emsland und Grafschaft Bentheim ihre Erntehelferinnen und Erntehelfer ab der kommenden Woche (24. Mai) mindestens zweimal pro Woche auf Covid-19 testen. Das haben die Landkreise heute mitgeteilt. Grund seien größere Infektionsgeschehen in Niedersachsen in den vergangenen Wochen im Bereich der Saisonarbeitskräfte. Durch die Unterbringung in Sammelunterkünften und durch mangelnde Abstände bei der Arbeit würden Ausbrüche begünstigt, heißt es in der Mitteilung. Ziel der vorgeschriebenen Testungen sei es, eine Ausbreitung von Covid-19 so früh wie möglich zu erkennen und zu stoppen. Die entsprechende Allgemeinverfügung soll bis zum 30. Juni gelten.

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