Zwei Jahre Freiheitsstrafe auf Bewährung wegen Steuerhinterziehung und Fälschung technischer Auzeichnungen für 47-jährige Papenburgerin

Eine 47-jährige Frau aus Papenburg ist vom Osnabrücker Landgericht wegen Fälschung technischer Aufzeichnung in 513 Fällen und wegen Steuerhinterziehung in 19 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt worden. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Die Frau soll als Geschäftsführerin eines Restaurants von Januar 2019 bis September 2020 die erzielten Umsätze aus dem Verkauf von Speisen und Getränken nicht vollständig und richtig in der Umsatzsteuervoranmeldung erklärt haben. Durch den Einsatz eines manipulierten Kassensystems soll die Angeklagte in mindestens 513 Fällen gezielt Umsätze storniert und geringere Beiträge beim zuständigen Finanzamt angegeben haben. Neben der Freiheitsstrafe auf Bewährung muss die 47-Jährige für die Kosten des Verfahrens aufkommen.

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