Das Amtsgericht Nordhorn hat zwei junge Männer unter anderem wegen einer gefährlichen Körperverletzung verurteilt. Einer der Angeklagten wurde zusätzlich wegen einer weiteren vorsätzlichen Körperverletzung verurteilt. Das Amtsgericht veranlasste für einen der Angeklagten eine Geldauflage, der andere Angeklagte erhielt eine Arbeitsauflage. Zudem haben beide Angeklagte ein Antigewalttraining zu absolvieren. Das Amtsgericht sieht es als erwiesen an, dass die beiden zu den Tatzeitpunkten 17- und 18-Jährigen am ZOB in Nordhorn im August 2022 eine Person bedroht haben. Sie drohten, ihn zu schlagen und „abstechen“ zu wollen. Zudem haben die Täter die Person dazu aufgefordert, sein Geld zu übergeben und Geld für sie bei einer Bank abzuheben. Kurze Zeit später haben die beiden Angeklagten das Opfer auf dem Marktplatz in Nordhorn erneut getroffen. Dort haben sie auf den Geschädigten eingeschlagen und ihm Wertsachen abgenommen. Vor dieser Tat waren die beiden Angeklagten bereits strafrechtlich in Erscheinung getreten.
Symbolbild