Der Schutzstatus für Geflüchtete aus der Ukraine wird bis März 2025 verlängert. Das teilt der Landkreis Grafschaft Bentheim mit. Laut eines Erlasses des Bundesministeriums des Inneren und für Heimat (BMI) bleiben die Aufenthaltsgenehmigungen somit bis zum 04. März 2025 gültig. Die Ausländerbehörde des Landkreises Grafschaft Bentheim weist darauf hin, dass eine Verlängerung des Aufenthaltsstatus betroffener Personen automatisch erfolgt. Ein Antrag auf Verlängerung sowie Termine bei der Ausländerbehörde sind nicht notwendig.