Das Amtsgericht Lingen hat einen Angeklagten wegen Betruges in 12 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 3 Jahren verurteilt. Dem Angeklagten wurde auch Verletzung des Briefgeheimnisses vorgeworfen. Davon wurde er allerdings freigesprochen. Das Gericht sieht es dennoch als erwiesen an, dass der Angeklagte Sozialleistungen beantragt und erhalten hat, obwohl er sozialversicherungspflichtige Tätigkeiten ausgeübt und Einkünfte erzielt hat. Zudem habe er bestellte Waren nicht wie vorab vereinbart bezahlt. Er habe unter anderem außerdem Mobilfunkverträge abgeschlossen und Waren bestellt und dabei unerlaubt Daten seiner Mitbewohnerin verwendet.
Symbolbild