Ab dem 14. Dezember: waffenrechtliche Angelegenheiten gehen von Lingen auf den Landkreis Emsland über

Waffenrechtlichen Angelegenheiten werden ab dem 14. Dezember von der Stadt Lingen auf den Landkreis Emsland übergehen. Die Stadt Lingen teilt mit, dass die Durchführung des Niedersächsischen Waffengesetzes zum kommenden Jahreswechsel auf die Landkreise und kreisfreien Städte übergeht. Zuvor lag die Zuständigkeit noch bei den großen selbständigen Städten. Grundlage für den Wechsel ist eine Verordnung des Niedersächsischen Innenministeriums vom 4. März. Ab dem 14. Dezember werden also viele waffenrechtlichen Angelegenheiten, wie zum Beispiel die Beantwortung waffenrechtlicher Fragen und die Beantragung einer Waffenbesitzkarte in der Waffenbehörde des Landkreises Emsland bearbeitet. In Lingen sind dann keine Termine mehr möglich. Bürgerinnen und Bürger können Anträge und Ein- und Austragungen noch bis zum 31. Dezember schriftlich bei der Stadt Lingen einreichen.

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