Online angebotene Waren nicht geliefert – Angeklagte zu Bewährungsstrafe verurteilt

Das Amtsgericht Nordhorn hat gestern eine Angeklagte wegen gewerbsmäßigen Betrugs in neun Fällen zu einer Jugendstrafe von neun Monaten auf Bewährung verurteilt. Die junge Frau hatte zwischen März und Oktober 2022 über Internet-Auktionshäuser Waren angeboten, diese nach Zahlung des vereinbarten Kaufpreises aber nicht geliefert. Dabei verwendete sie teils falsche Personalien. Der entstandene Schaden wird auf 1.640 Euro geschätzt. Die Angeklagte soll die Taten begangen haben, um ihren Lebensunterhalt zu sichern.

 

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