Unklare und widersprüchliche Angaben: Verfahren wegen gefährlicher Körperverletzung eingestellt

Ein Verfahren wegen gefährlicher Körperverletzung ist gestern vor dem Amtsgericht Nordhorn gegen Zahlung eines Schmerzensgeldes in Höhe von 1.000 Euro eingestellt worden. Das hat das Amtsgericht auf Anfrage mitgeteilt. Dem zum Tatzeitpunkt 18-Jährigen war vorgeworfen worden, in der Nordhorner Innenstadt einen anderen Mann zusammengeschlagen zu haben. Das Opfer soll zwischenzeitlich das Bewusstsein verloren haben. Zudem soll der Angeklagte dem Mann gedroht haben, ihn zu töten, sollte er Anzeige erstatten. Weil die Angaben des Geschädigten zum Tathergang aber unklar und zum Teil widersprüchlich gewesen sein, wurde das Verfahren eingestellt, so das Amtsgericht Nordhorn.

 

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