Neue Allgemeinverfügung: Ab Sonntag Lockerungen im Landkreis Emsland

Weil die Inzidenz im Landkreis Emsland seit fünf Werktagen anhaltend unter der Schwelle von 35 liegt, erlässt die Kreisverwaltung eine neue Allgemeinverfügung. Diese tritt am Sonntag in Kraft. Auf Grundlage der Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen dürfen sich dann wieder zehn Personen aus maximal drei Haushalten oder ein Haushalt und zwei weitere Personen aus einem weiteren Haushalt treffen. Im Einzelhandel kann weiterhin ohne negativen Schnelltest-Nachweis eingekauft werden. Zudem fällt die flächenbezogene Kunden-Obergrenzen weg. Zehn Personen aus maximal drei Haushalten dürfen auf und in Sportanlagen gemeinsam Sport treiben. Auch Kontaktsportarten sind erlaubt. Mannschaftssportarten sind in Form eines „Individualtrainings“ möglich. Bei einer Inzidenz unter 35 sind zudem auch Museen, Ausstellungen oder Autokinos geöffnet. Ab Montag wechseln die Schulen zudem in den Präsenzunterricht (Szenario A). Das gilt auch für die Kindertageseinrichtungen. Sollte die Sieben-Tagesinzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen den Schwellenwert von 35 wieder überschreiten, muss der Landkreis Emsland die Lockerungen wieder aufheben.

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