Nach Verurteilung wegen zweimaliger Entführung: Hauptangeklagter hat Revision eingelegt

Das Urteil des Landgerichts Hamburg im Prozess um die zweimalige Entführung einer Hamburgerin in die Grafschaft Bentheim ist nicht rechtskräftig geworden. Nach Informationen der Deutschen Presseagentur habe der 54 Jahre alte Hauptangeklagte Revision eingelegt. Das Urteil gegen den mitangeklagten Sohn des Mannes werde dagegen von der Staatsanwaltschaft angefochten. Der deutsche Hauptangeklagte soll im Frühling 2020 versucht haben, mit den beiden Entführungen seine Lebensgefährtin zur Fortsetzung ihrer Beziehung zu zwingen. Der 54-Jährige soll die Frau in Hamburg in sein Auto gelockt haben und mit ihr in einen Wald bei Bad Bentheim gefahren sein. Nach Schlägen und Drohungen habe sie sich ihrem Partner gefügt, erstattete dann aber Strafanzeige. Wenige Tage später soll der Mann die Frau mit Unterstützung seines Sohnes und dessen Freundes erneut entführt haben. Nach sechs Tagen befreite die Polizei die Frau in Nordhorn und nahm den 54-Jährigen fest. Am 30. Januar hatte das Landgericht den Mann zu zehn Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Sein 27-jähriger Sohn bekam wegen gefährlicher Körperverletzung in Tateinheit mit Freiheitsberaubung und Nötigung zwei Jahre Haft auf Bewährung.

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