Maskenpflicht in Kreishäusern in Meppen, Lingen und Aschendorf

Ab Montag, 10. Januar gilt in den Standorten der Kreisverwaltung in Meppen, Lingen und Aschendorf eine FFP2-Maskenpflicht. Darauf weist der Landkreis Emsland in einer Pressemitteilung hin. Bei Kindern unter sechs Jahren entfällt die Maskenpflicht. Bei Kindern und Jugendlichen unter 14 Jahren ist eine einfache Mund-Nasenbedeckung (z.B. Stoffmaske) ausreichend. Die FFP2-Maskenpflicht gilt neben der 3G-Regelung. Sie gilt für Besucher und Mitarbeitende.

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