Landrat Uwe Fietzek hat sich in einem Schreiben bezüglich der baurechtlichen Genehmigung von Altenteilern an die Bundesminister Julia Klöckner und Horst Seehofer gewendet. Das teilt der Landkreis Grafschaft Bentheim mit. Bei einem Altenteiler handelt es sich um ein bei landwirtschaftlichen Betrieben freistehendes Wohnhaus, in dem die ältere Generation nach Übergabe des Betriebes lebt. Hintergrund für das Schreiben ist die Problematik, dass laut dem Baugesetzbuch nur der ersten und zweiten Generation eine Wohneinheit baurechtlich genehmigt werden kann. So lässt es das Baugesetzbuch nicht zu, der 3. Generation, also den Großeltern, im Falle der Errichtung eines Altenteilers die bisherige Wohneinheit zu lassen. Diese muss dann nämlich zurückgebaut werden. Nach Ansicht des Landrates führe dies zu Generationskonflikten, denn dem Jungbauern und seiner Familie werde so auferlegt mit der dritten Generation unter einem Dach zu wohnen.