Landgericht Osnabrück verwirft Berufung einer 35-Jährigen

Das Landgericht Osnabrück hat heute die Berufung einer Angeklagten als unbegründet verworfen. Das hat das Landgericht mitgeteilt. Die 35-jährige Angeklagte aus Haselünne war vom Amtsgericht Lingen im August 2023 wegen vorsätzlicher Trunkenheit im Verkehr zu drei Monaten Haft verurteilt worden. Weiterhin war ihr der Führerschein entzogen worden. Ihr wurde vorgeworfen, im Januar 2023 in Lingen betrunken Auto gefahren zu sein. Das Urteil ist rechtskräftig. Die 35-Jährige trägt die Kosten des Verfahrens.

 

 

 

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