Einfuhr von Drogen: Landgericht Osnabrück verwirft Berufung als unbegründet

Das Landgericht Osnabrück hat in einem Berufungsverfahren die Berufung eines 29-Jährigen als unbegründet verworfen. Das teilt das Landgericht mit. Das Amtsgericht Nordhorn hatte den Mann im Februar 2023 wegen unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln und wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln zu drei Jahren Haft verurteilt. Der 29-Jährige war im August 2022 aus den Niederlanden nach Deutschland eingereist und hatte dabei 5 300 Gramm Amphetamin und einen Joint mitgeführt. Das Urteil ist rechtskräftig.

 

 

 

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