Anträge auf Hochwasser-Soforthilfe ab sofort beim Landkreis Emsland möglich

Gestern ist die Förderrichtlinie des Landes Niedersachsen für akute Hochwasserhilfen in Kraft getreten. Ab sofort können Privatpersonen beim Landkreis Emsland als zuständige Bewilligungsbehörde entsprechende Anträge stellen. Das teilt der Landkreis Emsland mit. Der emsländische Landrat Marc-André Burgdorf erklärt, dass nur akute Notfälle anspruchsberechtigt seien. Es gehe darum, eine vorübergehende Notlage bei der Unterkunft oder der Wiederbeschaffung von Hausrat finanziell zu überbrücken, so Burgdorf. Schäden an Gebäuden, landwirtschaftlichen Flächen oder in Unternehmen können durch den Hilfsfonds nicht ausgeglichen werden. Die Schäden müssen durch das Hochwasser ab dem 24. Dezember 2023 im Landkreis Emsland in den Einzugsgebieten der Ems bis zur Seeschleuse Papenburg und der Hase entstanden sein. Das Land Niedersachsen leistet bei einem Gesamtschaden von 5000 Euro oder mehr eine Soforthilfe in Höhe von 500 Euro für jeden Erwachsenen und 250 Euro für jedes Kind, aber maximal 2500 Euro je Haushalt. Nur in Einzelfällen kann in einer besonders akuten und begründeten Notlage für Privathaushalte ausnahmsweise eine Soforthilfe bis zu 20000 Euro gewährt werden. Der Antrag für Soforthilfe und weitere Informationen sind auf der Website des Landkreises unter www.emsland.de zu finden. Der Antrag ist schriftlich bis zum 22. März 2024 unter der E-Mail-Adresse hochwasserhilfe@emsland.de zu stellen. Für weitere Rückfragen ist eine Hotline unter der Telefonnummer 05931/44889802 beim Landkreis Emsland eingerichtet worden. Die Internet-Seite der Landesregierung findet ihr hier.
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