Wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte muss sich ein 28-jähriger Angeklagter, der sich derzeit in der Justizvollzugsanstalt Meppen befindet, heute in einem Berufungsverfahren vor dem Landgericht Osnabrück verantworten. Im März 2020 soll es in der Justizvollzugsanstalt zu einer Auseinandersetzung zwischen dem Angeklagten und einem Mitgefangenen gekommen sein. Zwei Justizvollzugsbedienstete sollen den Angeklagten daraufhin aufgefordert haben, sich in seinen Haftraum zu begeben. Der Angeklagte soll dieser Aufforderung nicht nachgekommen sein. Er soll sich vor seinem Haftraum gegenüber einem der Bediensteten aufgebäumt haben. Dann soll er den Bediensteten mit beiden Armen zurückgestoßen haben. Das Amtsgericht in Meppen verurteilte den 28-Jährigen im September 2020 zu einer Freiheitsstrafe von fünf Monaten. Zu dem heutigen Termin sind die üblichen Beteiligten, ein Dolmetscher und fünf Zeugen geladen.