Papenburger muss sich für Verstoß gegen Waffengesetz vor Landgericht verantworten

Ein 35-jähriger Angeklagter aus Papenburg muss sich heute in einem Berufungsverfahren vor dem Landgericht Osnabrück verantworten, weil er in zwei Fällen gegen das Waffengesetz verstoßen haben soll. Im Dezember 2019 soll der Angeklagte in seiner Wohnung in Papenburg einen funktionsfähigen Revolver aufbewahrt haben, ohne über eine Erlaubnis der Verwaltungsbehörde verfügt zu haben. Im Februar 2020 soll in der Wohnung des 35-Jährigen ein Schlagring sowie zu dem im Jahr 2019 sichergestellten Revolver kompatible Munition gefunden und sichergestellt worden sein. In einem Lokal des Angeklagten soll in einem Tresor weitere Munition aufgefunden worden sein. Das Amtsgericht in Papenburg verurteilte den Angeklagten im September 2020 wegen vorsätzlichem Verstoß gegen das Waffengesetz in zwei Fällen zu einer Gesamtgeldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 40 Euro. Zu dem heutigen Berufungstermin sind die üblichen Beteiligten geladen.

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