Förderung für private Entwicklungsmaßnahmen in Dorfregion Nordhorn – Neuenhaus – Lage wieder möglich

Die Förderung für private Dorfentwicklungsmaßnahmen in der Dorfregion Nordhorn – Neuenhaus – Lage sind bis 15. September wieder möglich. Privatpersonen können dann Anträge für Sanierungs-, Erhaltungs- oder Gestaltungsarbeiten stellen. Das meldet die Stadt Nordhorn in einer Pressemitteilung. Erste private und öffentliche Maßnahmen konnten seit der Anerkennung des Dorfentwicklungsplanes im Jahr 2021 zur Förderung gebracht werden. Die Stadt Neuenhaus, die Gemeinde Lage und die Stadt Nordhorn mit den zugehörigen Ortsteilen Grasdorf, Veldhausen, Hilten, Lage, Bookholt, Bimolten, Hohenkörben und Frenswegen (Klosterdorf) sind 2018 in das Förderprogramm der Dorfentwicklung aufgenommen worden. Grundsätzlich können Maßnahmen gefördert werden, die an einem Gebäude von außen sichtbar sind. Dazu zählen beispielsweise die Fassade, die Dachflächen, Fenster, Tore und Türen. Auch die Dämmung und statisch notwendige Arbeiten können gefördert werden. Die maximale Höhe der Förderung je Objekt liegt bei bis zu 50.000 Euro für den Förderbereich „Erhaltung und Gestaltung“. In den Förderbereichen „Umnutzung“ sowie „Revitalisierung“ liegt die Förderhöhe bei 150.000 Euro.

Facebook
Twitter
LinkedIn
Pinterest

Programm