Nach der Explosion eines Drogenlabors in Nordhorn haben sich der Landkreis Grafschaft Bentheim und der Grundstückseigentümer im Streit um die Entsorgung der gefährlichen Abfälle auf einen Vergleich geeinigt. Das hat das für das abfallrechtliche Verfahren zuständige Verwaltungsgericht Osnabrück mitgeteilt. Nach der Explosion und dem Brand in dem Hallenkomplex an der Carl-Zeiss-Straße im Januar 2024 blieben vor Ort Chemikalienreste, asbesthaltiger Brandschutt und verunreinigtes Löschwasser zurück. Vor Gericht ging es unter anderem um zwei gegenüber dem Grundstückseigentümer ausgesprochene abfallrechtliche Anordnungen zur Zwischenlagerung und Entsorgung der Abfälle sowie des Löschwassers. Zudem ging es um die Kosten für die vom Landkreis Grafschaft Bentheim übernommenen Aufräumarbeiten. Nach Angaben des Kreises sind dafür etwa 86.000 Euro angefallen. Der Grundstückseigentümer hatte sich geweigert, die Kosten zu tragen, und eine Klage eingereicht. Die abfallrechtlichen Anordnungen hält das Gericht im Wesentlichen für rechtmäßig, die Kostenbescheide des beklagten Landkreises hat die Kammer aber nur teilweise für rechtmäßig erachtet. In dem jetzt geschlossenen Vergleich werden im Wesentlichen die von dem Eigentümer zu erstattenden Kosten auf einen Betrag in Höhe von etwa 55.000 Euro reduziert. Im Gegenzug akzeptiert der Eigentümer die angegriffenen Bescheide im Übrigen. Der Vergleich kann noch von jeder Seite innerhalb einer Frist von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen widerrufen werden.