Einbrecher haben in Esterwegen einen Schaden von etwa 4.000 Euro verursacht. Die Täter verschafften sich im Zeitraum zwischen dem 9. März und heute gewaltsam Zutritt zu dem Gebäude an der Straße Alter Markt. Sie konnten diverse Elektrogeräte stehlen. Die Polizei bittet Zeugen, sich zu melden.
Gedenkstätte Esterwegen und Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge kooperieren
Dieselkraftstoff aus Bagger und Raupe gestohlen
In der Bockhorster Straße in Esterwegen haben bisher unbekannte Täter jeweils etwa 200 Liter Dieselkraftstoff aus einem Bagger und einer Raupe gestohlen. Wie die Polizei mitteilt, entstand ein Sachschaden von etwa 800 Euro. Die Polizei bittet Zeugen, sich zu melden.
Ausstellung „Die Rosenburg“ macht Halt in der Gedenkstätte Esterwegen
1,24 Promille: Führerschein weg nach Autounfall in Esterwegen
Am Montagabend hat ein 28-Jähriger einen Autounfall in Esterwgen verursacht. Dabei war der Mann alkoholisiert. Ein entsprechender Test ergab 1,24 Promille. Um 21:30 fuhr er mit seinem Auto auf der Bockhorster Straße von Bockhorst Richtung Esterwegen. In einer Linkskurve kam das Auto von der Straße ab und überschlug sich mehrmals. Auf dem angrenzenden Feld kam der Mann mit seinem Auto dann zum Stehen. Der Fahrer wurde mit leichten Verletzungen ins Krankenhaus gebracht. Den Führerschein musste er abgeben.
Symbolbild: © Bundespolizei
Berufungsverfahren wegen Störung des öffentlichen Friedens: Geldstrafe von Mann aus Esterwegen herabgesetzt
Das Landgericht Osnabrück hat in einem Berufungsverfahren gegen einen Mann aus Esterwegen die ursprüngliche Strafe des Amtsgerichtes Papenburg herabgesetzt. Der heute 58-Jährige war von dem Papenburger Gericht wegen der Störung des öffentlichen Friedens durch Androhungen von Straftaten zu einer Geldstrafe von 600 Euro verurteilt worden. Der Mann hatte zuvor einen Post im Internet kommentiert, in dem es hieß „Deutschfeinde werden ab jetzt hingerichtet“. Dazu schrieb der Mann, er sei bereit und ergänzte später „wir sind schon in der Planungsphase“. Das Landgericht in Osnabrück reduzierte die Geldstrafe des Mannes von 60 Tagessätzen á 10 Euro auf 60 Tagessätze á 5 Euro.