Berufungsverfahren wegen Störung des öffentlichen Friedens: Geldstrafe von Mann aus Esterwegen herabgesetzt

Das Landgericht Osnabrück hat in einem Berufungsverfahren gegen einen Mann aus Esterwegen die ursprüngliche Strafe des Amtsgerichtes Papenburg herabgesetzt. Der heute 58-Jährige war von dem Papenburger Gericht wegen der Störung des öffentlichen Friedens durch Androhungen von Straftaten zu einer Geldstrafe von 600 Euro verurteilt worden. Der Mann hatte zuvor einen Post im Internet kommentiert, in dem es hieß „Deutschfeinde werden ab jetzt hingerichtet“. Dazu schrieb der Mann, er sei bereit und ergänzte später „wir sind schon in der Planungsphase“. Das Landgericht in Osnabrück reduzierte die Geldstrafe des Mannes von 60 Tagessätzen á 10 Euro auf 60 Tagessätze á 5 Euro.

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