Angeklagter aus Lathen verurteilt

Das Amtsgericht Meppen hat heute einen Angeklagten wegen gefährlicher Körperverletzung und Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Das teilt das Amtsgericht Meppen auf Nachfrage der Ems-Vechte-Welle mit. Der 48-jährige Mann aus Lathen habe seine damalige Lebensgefährtin in deren Wohnung in Meppen im April 2021 grundlos angegriffen. Zuvor habe er drei bis vier Flaschen Bier getrunken. Der Mann habe seiner damaligen Lebensgefährtin mit den Fäusten gegen Kopf und Körper geschlagen. Außerdem habe er sie mit beiden Händen am Hals gewürgt. Er habe auch versucht, ihr Socken in den Mund zu stopfen. Die 11-jährige Tochter der damaligen Lebensgefährtin habe zwischenzeitlich die Polizei verständigt. Aufgrund der ertönenden Sirenen habe der 48-Jährige zunächst von der Lebensgefährtin abgelassen. Dann habe er sie nochmal von hinten am Kopf ergriffen und diesen ruckartig von links nach rechts bewegt. Die Frau habe Verletzungen an Händen, Oberkörper und im Gesicht erlitten. Als die Polizei eintraf habe der Angeklagte sich geweigert die Wohnung zu verlassen. Erst nach vehementen Widerstandshandlungen und dem Einsatz von Reizgas sei der Mann überwältigt worden. Der Mann wurde nun zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Die Vollstreckung der Strafe wird zur Bewährung ausgesetzt. Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Ebenfalls trägt er die der Nebenklägerin entstandenen notwendigen Auslagen.

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