Erst die dritte Impfung gilt als Auffrischungsimpfung

Für alle in der EU gegen das Coronavirus zugelassenen Impfstoffe gilt erst die dritte Impfung als Auffrischungsimpfung. Darauf weist das Bundesministerium für Gesundheit hin und auch der Landkreis Emsland möchte noch einmal daran erinnern. Das bedeutet, dass auch mit dem Vakzin von Johnson & Johnson geimpfte Menschen noch eine dritte Impfung benötigen. Impfteams im Landkreis Emsland bieten die Auffrischungsimpfung ab sofort an den Impfstandorten in Meppen (Jugend- und Kulturgästehaus), Lingen (Emslandhallen) und Papenburg (Jugendgästehaus) sowie bei den Impfaktionen in den Städten, Samtgemeinden und Gemeinden an.

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