Allgemeinverfügung des LK Emsland: Ausnahmen von der täglichen Testpflicht für den regelmäßigen Grenzverkehr mit den Niederlanden

Wer aus den Niederlanden nach Deutschland einreisen will, braucht grundsätzlich einen negativen Corona-Test. In einer entsprechenden Allgemeinverfügung sieht der Landkreis Emsland für den regelmäßigen Grenzverkehr aber Ausnahmen von der täglichen Testpflicht vor. Nachdem die Niederlande aufgrund der steigenden Infektionszahlen als Hochinzidenzgebiet eingestuft worden sind, gelte grundsätzlich die Corona-Testverordnung des Bundes und damit eine verschärfte Testpflicht, so die Kreisverwaltung in einer Pressemitteilung. Wer für die Arbeit, das Studium, die Ausbildung oder für Besuche von engen Familienmitgliedern regelmäßig die Grenze überquere, müsse aber nicht täglich einen negativen Test nachweisen. Bei mindestens zwei Einreisen aus einem Hochinzidenzgebiet pro Woche müssten wöchentlich zwei Nachweise über einen negativen Coronatest erfolgen. Wer kein negatives Schnelltest-Ergebnis vorlegen könne, sei verpflichtet, sich unverzüglich nach der Einreisen testen zu lassen. Die Allgemeinverfügung des Landkreises Emsland tritt morgen in Kraft und gilt bis zum Ende des Monats.

Facebook
Twitter
LinkedIn
Pinterest

Programm