Wietmarscher CDU, Grüne und FDP einig: Teilnahme am zweiten Bürgerentscheid zur Eissporthalle Nordhorn ist Bürgerpflicht

Die Teilnahme am zweiten Bürgerentscheid zur Zukunft der Nordhorner Eissporthalle sei oberste Bürgerpflicht. Das machen die Mitglieder der CDU, Grünen und FDP im Wietmarscher Gemeinderat in einer Pressemitteilung deutlich. Am 7. Mai stimmen die Bürgerinnen und Bürger der Grafschaft Bentheim über einen Neubau der Eissporthalle ab. Die Entscheidung habe auch langfristige Auswirkungen auf die Haushalte der Mitgliedskommunen, so die Wietmarscher Politiker. Die Gemeinden tragen über die Kreisumlage zur finanziellen Ausstattung des Landkreises bei. Es liege nun an den Bürgerinnen und Bürgern, Kosten und Nutzen gut abzuwägen, so Louis Wübben von der FDP. Entscheidend sei, dass vom Stimmrecht Gebrauch gemacht und somit die demokratische Entscheidung gefördert werde. Die Perspektive einer Gemeinde sollten die Bürgerinnen und Bürger dabei aber nicht außer Acht lassen. Die Investitions- und Finanzierungskosten für den Neubau der Eissporthalle betragen nach aktuellen Schätzungen rund 22,5 Millionen Euro. Für die Gültigkeit des Bürgerentscheids am 7. Mai müssen mindestens 20 Prozent der Abstimmungsberechtigten abgestimmt haben.

Über den zweiten Bürgerentscheid informiert der Landkreis Grafschaft Bentheim hier.

Facebook
Twitter
LinkedIn
Pinterest

Programm