Wahlteilnahme in Nordhorn auch ohne Wahlbenachrichtigungskarte möglich

In Einzelfällen ist die Wahlteilnahme in Nordhorn auch ohne Wahlbenachrichtigungskarte möglich. Darauf weist die Stadt Nordhorn hin. Vereinzelt komme es vor, dass Wahlbenachrichtigungskarten nicht korrekt zugestellt werden. In diesem Fall können Wahlberechtigte jedoch trotzdem wählen. Für den Fall, dass die Wahlbenachrichtigungskarte nicht korrekt zugestellt wurde oder verloren gegangen ist, können Wahlberechtigte durch Vorlage eines gültigen Reisepasses oder Personalausweises ihre Stimme abgeben. Auch für die Beantragung von Briefwahlunterlagen ist die Wahlbenachrichtigungskarte nicht erforderlich. Die Wahlscheinunterlagen können bis zum 10. September, 13 Uhr online unter www.nordhorn.de/wahlen beantragt werden.

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