Veranstaltungen mit mehr als 100 Personen müssen genehmigt werden

Veranstaltungen mit mehr als 100 Personen müssen ab sofort von den Landkreisen Emsland und Grafschaft Bentheim genehmigt werden. Dazu stellen beide Landkreise spezielle Meldebögen zur Verfügung. Abgefragt werden auf den Meldeböfgen u. a. die Zahl der Teilnehmer, die vorwiegende Altersgruppe, die Anzahl der sanitären Räume und ob die Teilnehmer aus der Region kommen oder von außerhalb anreisen. Außerdem müssen Auflagen erfüllt sein. Dazu zählen eine angemessene Belüftung und die Möglichkeiten der Händehygiene. Öffentliche und nichtöffentliche Großveranstaltungen mit 1000 Personen und mehr sind generell verboten.

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