Überbrückungshilfe III kann beantragt werden

Ab sofort können Zuschüsse aus dem Programm Überbrückungshilfe III beantragt werden. Darauf weist die Stadt Lingen hin. Antragsberechtigt seien dabei unter anderem Unternehmen, Soloselbstständige und Freiberufler bis maximal 750 Millionen Euro Jahresumsatz, die im Antragsmonat einen Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent im Vergleich zum gleichen Monat 2019 erlitten haben. Unternehmen und Freiberufler, die November- bzw. Dezemberhilfen erhalten haben, können diese Monate nicht bei der Überbrückungshilfe III angeben.

Weitere Infos findet ihr hier:
https://www.lingen.de/politik-rathaus-service/aktuelles/wirtschaft-aktuell/start-der-ueberbrueckungshilfe-iii.html

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