Bürgerinnen und Bürger aus dem Landkreis Emsland sind vom Beherbergungsverbot zunächst nicht betroffen. Das hat das Land Niedersachsen festgelegt. Die Entscheidung wird vom Land damit begründet, dass die Inzidenz von 50 mit einem Wert von 52,9 nur knapp überschritten werde und zu einem erheblichen Teil auf das klar abgrenzbare Infektionsgeschehen im Schlachthof Sögel zurückgehe. In Niedersachsen gilt ab morgen ein Beherbergungsverbot für Urlauberinnen und Urlauber aus innerdeutschen Corona-Hotspots.