Stadt Lingen: Lebensmittelgeschäfte, Getränkemärkte und Drogerien dürfen an Osterfeiertagen öffnen

Die Stadt Lingen weist nochmals darauf hin, dass Lebensmittel- und Getränkemärkte, sowie Drogerien, bis zum 19. April auch an den Feiertagen geöffnet haben dürfen. Diese Regelung betrifft damit auch Karfreitag und die Ostertage. Diese Lockerung der Ladenöffnungszeiten kann vorgenommen werden, um die Versorgung zu gewährleisten.  Die Stadt weist allerdings auch darauf hin, dass keine Öffnungspflicht besteht.

Lest hier die “Allgemeinverfügung über die Öffnung von Verkaufsstellen in der Stadt Lingen Ems” vom 18. März.

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