“Spaziergänge” gegen Corona-Maßnahmen: Landkreis Grafschaft Bentheim weist auf Anzeigepflicht von Versammlungen hin

Der Landkreis Grafschaft Bentheim weist im Zusammenhang mit “Spaziergängen” gegen die Corona-Maßnahmen auf die Anzeigepflicht von Versammlungen hin. Der Erste Kreisrat Dr. Michael Kiehl appelliert in einer Pressemitteilung an die Organisatorinnen und Organisatoren, die Kundgebungen 48 Stunden vor dem ersten Aufruf bei der zuständigen Versammlungsbehörde anzumelden. Andernfalls drohen Bußgelder von bis zu 3.000 Euro. Organisatorinnen und Organisatoren können ebenfalls belangt werden, wenn ein vorab gefordertes, schriftliches Hygienekonzept nicht vorliegt. Das kann mit bis zu 25.000 Euro geahndet werden. Auch bei Verstößen gegen die Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen droht ein Bußgeld. Gemeinsam mit der Polizei beobachte der Kreis die aktuelle Entwicklung mit Sorge, so Kiehl. Versammlungen würden nicht angezeigt, niemand trage die Verantwortung und niemand diene als Ansprechpartner der Behörden und der Teilnehmenden, die friedlich demonstrieren wollen. Es gehe einfach nicht, Bürgermeister oder Verwaltungspersonal in den Rathäusern physisch oder psychisch zu bedrohen oder gar öffentliche Gebäude zu stürmen. Es gibt Spielregeln in einer Demokratie, macht der Erste Kreisrat deutlich.

Symbolbild

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