Zutritt zu Verwaltungsgebäuden des Landkreises Grafschaft Bentheim ab 3. Januar nur noch mit FFP2-Maske

Ab dem 3. Januar 2022 ist der Zutritt zu Verwaltungsgebäuden des Landkreises Grafschaft Bentheim nur noch mit einer FFP2-Maske gestattet. Damit reagiert die Kreisverwaltung auf die steigende Zahl der Omikron-Fälle. Angelegenheiten, die per Telefon, E-Mail oder auf dem Postweg erledigt werden können, sollten auch weiterhin so abgewickelt werden, appelliert der Erste Kreisrat Dr. Michael Kiel. Sollte dies nicht möglich sein, ist für ein persönliches Gespräch eine vorherige Terminvereinbarung notwendig. Zudem sind ein 3G-Nachweis und das Tragen einer FFP2-Maske erforderlich. Kinder unter 14 Jahren sind von der FFP2-Maskenpflicht ausgenommen. Durch die verschärfte Eintrittsregelung erhofft sich der Landkreis, die Ausbreitung des Coronavirus eindämmen, um die Daseinsvorsorge weiter aufrechterhalten zu können.

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