Sinkende Kirchensteuereinnahmen: Evangelisch-lutherischer Kirchenkreis Emsland-Bentheim beschließt neues Zuweisungsrecht

Die Synode des evangelisch-lutherischen Kirchenkreises Emsland-Bentheim hat kürzlich in Haren eine Änderung des sogenannten Zuweisungsrechts beschlossen, über das Geld an die Gemeinden verteilt wird. Da die Zahl der Kirchenaustritte gestiegen ist, müssen sich die evangelisch-lutherischen Gemeinden auf sinkende Einnahmen aus der Kirchensteuer einstellen. Das berichtet die Neue Osnabrücker Zeitung (NOZ). Entsprechend müsse gespart werden. Das geänderte Zuweisungsrecht umfasse nun einen festen Betrag pro Gemeinde, der sich aus der Zahl der Gemeindemitglieder ergäbe. Außerdem sehe es einen jährlich sinkenden Sockelbetrag vor, der für kleinere Gemeinden bereitgestellt würde. Ein weiterer Solidarbetrag solle für einen Ausgleich zwischen den Gemeinden sorgen, die durch die Neuregelung nun mehr oder weniger Geld erhalten würden. Ab 2029 solle der Sockelbetrag entfallen und sich die Zuweisung laut dem Zeitungsbericht ausschließlich über die Zahl der Gemeindemitglieder ergeben.

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