Amtsgericht Meppen verurteilt Dieb eines Radladers zu einer Bewährungsstrafe

Ein 32-jähriger Mann ist vom Amtsgericht Meppen wegen Diebstahls zu einer zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten verurteilt worden. Die Vollstreckung der Freiheitsstrafe wird zur Bewährung gesetzt. Der Mann war im November vergangenen Jahres über einen Bauzaun auf das Gelände einer Firma in Geeste geklettert. Vom Gelände hatte er einen Radlader im Wert von rund 38.000 Euro gestohlen und in die Niederlande transportiert. Vier Tage nach dem Diebstahl war der Mann auf der A30 als Fahrer eines angemieteten LKWs angetroffen worden. Auf der Ladefläche des LKWs befand sich der gestohlene Radlader.

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