Das niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg hat einer Shopbetreiberin aus Papenburg recht gegeben. Automatenshops, in denen Lebensmittel in Automaten verkauft werden, dürfen demnach auch an Sonn- und Feiertagen öffnen. Das berichtete der Norddeutsche Rundfunk (ndr). Die Betreiberin aus Papenburg habe sich gerichtlich gegen eine Beschränkung durch die Stadt Papenburg gewehrt. Im Juni 2024 soll die Verwaltung angeordnet haben, die Öffnungszeiten an Sonn- und Feiertagen auf maximal drei Stunden außerhalb der ortsüblichen Gottesdienstzeiten zu beschränken. Berufen habe sie sich auf das niedersächsische Ladenöffnungsgesetz. Nachdem die Shopbetreiberin beim Verwaltungsgericht Osnabrück erfolglos Rechtsschutz beantragt haben soll, wendete sie sich an das OVG in Lüneburg. Dem zufolge fallen Geschäfte wie Automatenshops nicht in den Anwendungsbereich des niedersächsischen Ladenöffnungsgesetzes. Zudem habe das Gericht keine Bedenken bezüglich der Sonn- und Feiertagsruhe. Kunden stehe es frei, ihre Sonn- und Feiertagsruhe selbst zu gestalten. Der Beschluss sei unanfechtbar.
