Das Osnabrücker Landgericht hat in einem Berufungsverfahren ein Urteil gegen einen 35-jährigen Angeklagten aus Dörpen aufgehoben und ihn zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Die 14. Kleine Strafkammer sah es als erwiesen an, dass der Mann einer damals 15-Jährigen mehrfach Betäubungsmittel überlassen hat, darunter Kokain und Cannabis. Das Amtsgericht Papenburg hatte den Angeklagten zuvor vom Vorwurf der unerlaubten Überlassung von Betäubungsmitteln an Minderjährige freigesprochen. Auf die Berufung der Staatsanwaltschaft hin kam das Landgericht nun zu einer anderen Bewertung. Neben den drei Einzelfällen wurde auch eine frühere Verurteilung einbezogen und eine Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten verhängt.