34-jähriger Angeklagter aus Lingen zu einjähriger Freiheitsstrafe verurteilt

Das Landgericht Osnabrück hat in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 34-jährigen Angeklagten aus Lingen, der wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt wurde, das Urteil bekanntgegeben. Nach Angaben des Gerichts wird das Urteil des Amtsgerichts Meppen vom 31. Mai 2022 aufgehoben. Der Angeklagte wird wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung verurteilt. Das Amtsgericht verurteilte den 34-Jährigen am 31. Mai 2022 wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung. Ihm wurde vorgeworfen, dass er am 15. Dezember 2019 in einer Diskothek in Lingen eine andere Person mit einer Flasche ins Gesicht geschlagen haben soll. Der Geschädigte soll eine Schädelprellung und Nasenbeinfraktur erlitten haben.

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