Niedersächsische Landesregierung: Schießplatz der Nordhorn-Range hat kaum Auswirkung auf die Windenergie-Potenzialflächen

Das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz hat mitgeteilt, dass der Boden-Luft-Schießplatz der Nordhorn-Range auf die Windenergie-Potenzialflächen im Landkreis Grafschaft Bentheim kaum Auswirkungen hat. Das geht aus der Antwort der Landesregierung Niedersachsen auf die Anfrage des Abgeordneten Reinhold Hilbers hervor. Demnach wurde der Bauschutzbereich des Luft-/Bodenschießplatzes der Nordhorn/Range in der Flächenpotenzialanalyse berücksichtigt. Aktuell wird noch geprüft, wie mit den sogenannten Flugbeschränkungsgebieten umzugehen ist, die auch im Bereich der Nordhorn-Range liegen und über den dortigen Bauschutzbereich hinausgehen. „Selbst wenn diese als zusätzliche Flächenkategorie mit Ausschlusscharakter aufgenommen würde, hätte dies kaum Auswirkungen auf das für die Grafschaft Bentheim ermittelte Flächenpotenzial“, heißt es in der Antwort der Landesregierung.

Die Karten zu den Windflächenpotentialen könnt ihr euch auch hier nochmal anschauen.

 

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