Neue Regelungen zur Genehmigung von Eingriffen in die Natur

Bei der Genehmigung von Eingriffen in die Natur gibt es im niedersächsischen Naturschutzgesetz Neuerungen. Darauf weist die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises Grafschaft Bentheim hin. Mit den Änderungen sei es beispielsweise nicht mehr zulässig, einzelne Bäume ohne Weiteres zu fällen. Alleen, Feldhecken und andere Landschaftselemente wurden neu in eine „Positivliste“ aufgenommen. Eingriffe an diesen Landschaftselementen sind damit ebenfalls genehmigungspflichtig. Künftig müsse immer dann eine Genehmigung vorliegen, wenn eine erhebliche Beeinträchtigung der Natur vorliegt und der Sachverhalt nicht in anderen Genehmigungsverfahren abgehandelt wird. Wurde ohne Genehmigung gehandelt, müssen der frühere Zustand wiederhergestellt oder Ausgleichsmaßnahmen umgesetzt werden. Weil es sich um eine Ordnungswidrigkeit handelt, kann auch ein Bußgeld verhängt werden. Eine ausführliche Übersicht der neuen Regeln gibt es auf der Homepage des Landkreises Grafschaft Bentheim.

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