Mann aus Werpeloh wegen Verbreitung, Erwerbs und Besitzes von kinderpornografischen Inhalten verurteilt

Das Amtsgericht Meppen hat einen 49-Jährigen aus Werpeloh wegen der Verbreitung, des Erwerbs und Besitzes von kinderpornografischen Inhalten in mehr als 20 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Wie das Gericht mitteilt, wurde die Strafe zur Bewährung ausgesetzt. Die Staatsanwaltschaft Hannover hatte dem Mann vorgeworfen, zwischen Juli 2019 und Juli 2021 kinder- und jugendpornografische Schriften besessen zu haben. Dateien mit entsprechenden Bildern soll er auch anderen Internetnutzern übermittelt haben. In das Urteil hat das Amtsgericht Meppen auch eine bereits zuvor gegen den Mann verhängte Strafe miteinbezogen.

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