Lohnfortzahlung für Eltern wird fortgesetzt und ausgeweitet

Familien mit Kindern, die während der Corona-Pandemie keinen Anspruch auf Notbetreuung in Kita oder Schule haben, haben weiter Anspruch auf Lohnfortzahlung. Das hat die Bundestagsabgeordnete für den Wahlkreis Mittelems, Dr. Daniela De Ridder, mitgeteilt. Anspruchsberechtigt seien alle Eltern bei fehlender Betreuung von Kindern bis 12 Jahren in Kitas und Schulen, bei denen alle anderen Betreuungsmöglichkeiten bereits ausgeschöpft seien. Bei Paaren soll jeder Elternteil einen zehnwöchigen Anspruch auf die Leistung erhalten. Alleinerziehende können die Leistungen bis zu 20 Wochen in Anspruch nehmen. Die Entschädigungszahlung betrage 67 Prozent des Nettoeinkommens, höchstens jedoch 2016 Euro pro Monat. Mit der Fortsetzung und Flexibilisierung der Entschädigungszahlung werde mehr finanzielle Sicherheit für Familien geschaffen, heißt es in der Mitteilung weiter.

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