Leiter der Ratsschule Melle darf vorerst nicht an die Oberschule Spelle abgeordnet werden

Der Leiter der Ratsschule Melle darf vorerst nicht an die Oberschule Spelle abgeordnet werden. Das hat das Verwaltungsgericht Osnabrück mitgeteilt. Das Gericht habe dem Antrag des Schulleiters der Ratsschule Melle auf Erlass einer Zwischenverfügung stattgegeben. Damit dürfe die ab dem 1. April vom Regionalen Landesamt für Schule und Bildung (RLSB) Osnabrück vorgesehene Abordnung an die Oberschule Spelle nicht vor einer Entscheidung des Gerichts vollzogen werden. Laut der Mitteilung des Verwaltungsgerichts Osnabrück habe das Gericht dem Antrag stattgegeben, um einen effektiven Rechtsschutz zu gewähren und eine weitere, über die mit der Presseberichterstattung in der Neuen Osnabrücker Zeitung hinausgehende Stigmatisierung des Antragsstellers zu unterbinden. Die Neue Osnabrücker Zeitung hatte gestern einen Artikel unter dem Titel „Kehrt Marco Lammers noch zurück? Leiter der Ratsschule seit Wochen nicht im Dienst – das steckt dahinter“ veröffentlicht. Noch am selben Tag habe der Antragsteller um Erlass einer Zwischenverfügung gebeten, so das Verwaltungsgericht Osnabrück.

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