Landkreis mahnt: Notbetreuung muss Ausnahme bleiben

Der Landkreis Grafschaft Bentheim mahnt, dass die Notbetreuung eine absolute Ausnahme bleibt. Die eingegangenen Anträge würden die zur Verfügung stehende Platzzahl bereits übersteigen, so die Kreisrätin Gunda Gülker-Alsmeiser. Die Notbetreuung sei Berufsgruppen der „kritischen Infrastruktur“ und denjenigen, die in wirklich betriebsnotwendiger Stellung in einem Berufszwei von öffentlichem Interesse arbeiten, vorbehalten. In beiden Fällen gelte, dass die Notbetreuung nur dann gewährt wird, wenn der oder die Erziehungsberechtigte ansonsten den Beruf nicht ausüben kann. Vor der Antragsstellung seien außerdem sämtliche anderen Möglichkeiten der Betreuung auszuschöpfen.

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