Landkreis Emsland hebt Allgemeinverfügung auf

Das Tragen von medizinischen Masken ist auch auf Wochenmärkten Pflicht. Das teilt der Landkreis Emsland in einer Pressemitteilung mit. Seine entsprechende Allgemeinverfügung 21 , die das Tragen einer textilen Mund-Nasen-Bedeckung auf Wochenmärkten vorschrieb, hebt der Landkreis auf. Das Land Niedersachsen hat in seiner jüngsten Corona-Verordnung das Tragen einer medizinischen Maske ohne Ausatemventil auch für Wochenmärkte angeordnet. Daher entfällt der Regelungsbedarf für den Landkreis Emsland.

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