Landgericht Osnabrück verurteilt Angeklagten wegen Besitzes von Betäubungsmitteln

Die fünfte kleine Strafkammer des Landgerichts Osnabrück hat einen 65-jährigen Angeklagten in einem Berufungsverfahren wegen Besitzes von Betäubungsmitteln zu einem Jahr und drei Monaten auf Bewährung verurteilt. Der Angeklagte soll im Dezember 2017 in Meppen 102 Subutextabletten beschafft haben, um diese weiterzuverkaufen. Das Amtsgericht in Meppen verurteilte den Angeklagten im Januar 2020 wegen unerlaubtes Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten.

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