Die fünfte kleine Strafkammer des Landgerichts Osnabrück hat einen 25-jährigen Angeklagten aus Dillingen in einem Berufungsverfahren wegen Einfuhr von Betäubungsmitteln zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten verurteilt. Der Angeklagte soll im Mai 2020 gegen 18:50 Uhr als Autofahrer aus den Niederlanden kommend über die A30 nach Deutschland eingereist sein. Dabei soll er 1.965,7 Gramm Marihuana mit sich geführt haben. Das Amtsgericht in Nordhorn verurteilte den Angeklagten im September 2020 wegen unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten.